Bewertung nach Maschinenrichtlinie/Einzelnormen

Alle Maschinen gemäß Definition der aktuellen Maschinenrichtlinie müssen in Deutschland einen bestimmten Sicherheitsstandard aufweisen. Dieser wird im einfachsten Fall durch Einhalten der jeweiligen Einzelnormen nachgewiesen. Bei manchen Sonderanlagen kann es jedoch notwendig werden, bestimmte Komponenten separat zu betrachten, damit die Anlagensicherheit gewährt und die Maschine funktionell bedienbar bleibt.

Wir übernehmen für Sie die Risikobetrachtung Ihrer Maschinen(n) und Anlagen und dokumentieren dies gemäß EN 12100:2011. Dazu definieren wir die Lebensphasen sowie die Grenzen der Maschine, nehmen eine Identifizierung der Gefährdungen vor und führen eine Risikobeurteilung durch, anhand derer weitere Schutzmaßnahmen vorgeschlagen werden.